Ab dem 1. Mai können Anspruchsberechtigte einen Antrag stellen. Der Landesfonds soll Betroffenen zur Überbrückung bis zur Einrichtung des Bundeshärtefallfonds dienen, denn wir wollen mit der notwendigen Hilfe in MV nicht mehr warten.

Mit dem Härtefallfonds können wir die finanziell teils angespannten Verhältnisse von Personen mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die unter der kommunistischen oder der SED-Diktatur oder der Sowjetischen Besatzungszone Verfolgung bzw. Unrecht erfahren haben und sich in einer akuten Notlage befinden,  mit einer einmaligen Unterstützungsleistung in Höhe von 2.500€ etwas abfedern!

Und wie Ministerin Bettina Martin ganz richtig formuliert.

"Dabei geht es aber nicht nur, um die finanzielle Unterstützung, sondern auch um die Anerkennung, dass ihnen Unrecht geschehen ist!".