Bund und Länder unterstützen die Kultureinrichtungen: der Bund stellt 1 Milliarde Euro zur Entlastung von den hohen Energiepreisen zur Verfügung; M-V ergänzt mit 3,3 Millionen Euro für die Kultureinrichtungen und 88.000 Euro für Gedenkstätten.

Bei privaten Kultureinrichtungen (z. B. Kulturvereine) übernimmt der Bund 80 Prozent ihrer zusätzlichen Energiekosten, bei öffentlichen Einrichtungen (z.B. kommunale Kulturträger) sind es 50 Prozent. Das Land stockt diese Hilfen auf. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Kinos, Museen oder Gedenkstätten, sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen. Die Förderung läuft rückwirkend vom 1. Januar 2023. Für die Hilfen von Bund und Land ist nur ein Antrag unter genannter Plattform erforderlich.

Kultureinrichtungen können sich bereits jetzt unter www.kulturfonds-energie.de anmelden. Zusätzlich gibt es eine telefonische Hotline des Bundes, die bei Fragen unter der Nummer 0800 6645685 zur Verfügung steht.