Übergangslösung für: „Herrenbergurteil"

Heute haben wir im Wissenschafts- und Kulturausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ berichtet.
Hintergrund ist, dass durch diesen Gerichtsbeschluss viele Beschäftigungsmodelle wie Honorarverträge in den verschiedenen Bildungseinrichtungen in Frage stehen.
Einige bisher gehandhabte Formen wurden dabei auch als unzulässig erklärt.
Das hat für viel Verunsicherung bei den Trägern der Musik- und Jugendkunstschulen gesorgt. Denn gerade hier arbeiten viele Engagierte sowohl im Nebenberuf als auch oft als Selbstständige. Wenn das „Herrenberg-Urteil“ dafür sorgt, dass diese nicht mehr in den Musik- und Kunstschulen arbeiten dürfen, leiden darunter vor allem unsere Kinder! Denn diese kulturellen Angebote bieten unseren Kindern nicht nur Freizeitangebote sondern sorgen auch als Partner der öffentlichen Ganztagsschulen dort für ein buntes und vielfältiges kulturelles Bildungsprogramm.
Unsere Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit ihren Amtskollegen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Rentenversicherungen und Gewerkschaften nach Lösungen gesucht. Dabei ist es auch auf Druck von MV nun endlich gelungen, eine Übergangslösung zu finden: Bis Ende 2026 gibt ein kürzlich gefasster Bundestagsbeschluss den Trägern Rechtssicherheit.
Über diese Übergangslösung bin ich sehr froh und danke vor allem dem Einsatz von Bettina Martin, die sich aktiv hierfür eingesetzt hat, aber auch den kommunalen Trägern von Musik- und Jugendkunstschulen dafür, dass sie ihr Angebot über diesen unsicheren Zeitraum hinweg aufrechterhalten haben. Das gibt uns Zeit und den Trägern Luft zum Atmen.
Klar ist aber auch: Es braucht über 2026 hinaus eine gute und nachhaltige Lösung! Es liegt nun an der neuen neue Bundesregierung, eine solche gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren zu erarbeiten.