MV führt verbindliche Mindesthonorare für freischaffende KünstlerInnen ein!
Als erstes Bundesland führt Mecklenburg-Vorpommern verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und Künstler ein, die durch die Landesregierung gefördert werden
Für die Jahre 2024 und 2025 sind jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsentwurf eingestellt. Außerdem wird ein neuer Förderetat für die Zahlung von Ausstellungshonoraren innerhalb der Landeskulturförderung eingeführt, die ab jetzt zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen. Damit erhalten Kunstschaffende - unabhängig vom Verkauf ihrer Werke - eine Vergütung für ihre geleistete Arbeit. „Das sind großartige Neuigkeiten und ein großer Schritt für eine faire Bezahlung im Kunstbetrieb, vor allem der freischaffenden KünstlerInnen. Mein Dank gilt insbesondere dem Künstlerbund MV, für die gute Zusammenarbeit und Ausdauer. Es gibt jetzt eine verlässliche Datenbasis für Künstlerhonorare im Bereich Bildende Kunst und eine angemessene Bezahlung im freiberuflichen Kunstbetrieb. Mit der Devise „Kulturelle Vielfalt fördern – Existenz von Künstlerinnen und Künstlern sichern“ legt die neue Kulturförderrichtlinie des Landes eine klare Verbesserung fest. Die Einführung von bundesweiten Honorarempfehlungen wäre ein nächster Schritt, den wir zusammen mit der Landesregierung und den Verbänden gehen.“