Moratorium erreicht!

Bei meiner Aussprache vergangenen Donnerstag zum besonderen #Kulturjahr bin ich natürlich auch die aktuellen Herausforderungen des „Herrenberg-Urteils“ eingegangen. In dem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 geht es um die Verhinderung von Scheinselbstständigkeit und um die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Durch das Urteil dürfen Einrichtungen keine Honorarkräfte mehr anstellen, das betrifft natürlich stark die Musik- und #Jugendkunstschulen aber auch die #Volkshochschulen.
Im Ringen um eine Lösung für den #Musikschulunterricht, der ja am 2. September 2024 wieder beginnt, ist jetzt mit der Deutschen Rentenversicherung ein #Moratorium erreicht worden, das zunächst bis Mitte Oktober reicht. Somit ist der akute Handlungsdruck etwas abgemildert und ein vorsichtiges Aufatmen scheint möglich zu sein!
Es ist erstmal eine Zwischenlösung, das ist klar. Die nächsten Wochen werden jetzt dazu genutzt, um langfristige Lösungen zu erarbeiten.
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